PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen

© Friedhelm Albrecht /Uni Tübingen

PROMOS, das Mobilitätsprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), soll mit Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte (bis zu sechs Monate) einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Mobilität von Studierenden leisten und eine größere Mobilität von Studierenden deutscher Hochschulen ermöglichen. Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance zu einem Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten Programme förderbar ist. Die Stipendien werden von den Hochschulen selbst in einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben.

Bewerbungsvoraussetzungen
Bewerben können sich regulär eingeschriebene Studierende der Universität Tübingen, wenn sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Deutschen gleichgestellt sind (nach Gesetzestext des BAföG), sowie Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die an der Universität Tübingen eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Abschluss zu erwerben. Mit PROMOS 2024 können Auslandsaufenthalte im Jahr 2024 (ab 1. Januar 2024) bis einschließlich 28.  Februar 2025 gefördert werden, wenn die Ausreise 2024 erfolgt ist.

Förderungswürdige Maßnahmen

  1. Kurzstipendien für Abschlussarbeiten (ein bis sechs Monate): Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die im Zusammenhang mit der Erstellung von Abschlussarbeiten durchgeführt werden (Bachelorarbeit, Masterarbeit).  Promovierende können sich in dieser Programmschiene nicht bewerben.  Studiengebühren können nicht übernommen werden.
  2. Pflichtpraktika im Ausland (ein bis sechs Monate): Praktika von Studierenden außerhalb des Erasmus-Raums können gefördert werden, wenn das Praktikum als Pflichtpraktikum in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder dringend empfohlen wird. Promovierende können in dieser Fördermaßnahme nicht gefördert werden. Famulaturen können ebenfalls nicht gefördert werden.
  3. Fachkurse: Die Teilnahme von Studierenden an Fachkursen von bis zu sechs Wochen Dauer kann gefördert werden. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen. Reine Sprachkurse können nicht gefördert werden.  Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.
  4. Studien- und Wettbewerbsreisen: Studien- und Wettbewerbsreisen von Studierenden ins Ausland können weltweit für eine Dauer von bis zu zwölf Tagen gefördert werden. Zusätzlich kann maximal eine Begleitperson gefördert werden. Die Reise muss von mindestens einem/einer Hochschulvertreter/in begleitet und die Förderung muss von diesem/dieser beantragt werden (gilt nicht für Wettbewerbsreisen). Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftler/innen im Mittelpunkt stehen. Reisen mit überwiegend touristischem Programm können nicht gefördert werden. Vortrags- oder Kongressreisen können ebenfalls nicht gefördert werden.

Fördersätze
PROMOS fördert Studien- und Praxisaufenthalte von Studierenden mit Teilstipendien und ggf. einem Reisekostenzuschuss. Die Höhe der monatlichen Stipendienraten ist abhängig vom Zielland.  Die Förderung bei Studien- und Wettbewerbsreisen besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmenden und Tag (45 Euro).

Bewerbungsunterlagen
Bitte beachten Sie den ausführlichen Ausschreibungstext mit Informationen zum Bewerbungsablauf, den Bewerbungsunterlagen und den genauen Bewerbungsbedingungen, den Sie auf der folgenden Webseite finden: http://www.uni-tuebingen.de/de/1418

Bewerbungsfrist
Für das Jahr 2024 gibt es zwei Bewerbungsfristen:
31. Oktober 2023 für Auslandsvorhaben im ersten Halbjahr 2024
30.
April 2024 für Auslandsvorhaben im zweiten Halbjahr 2024
Anträge für Studien- und Wettbewerbsreisen müssen bis zum 1. Dezember 2023 (für das gesamte Jahr 2024) eingereicht werden.

Auswahl
Über die eingereichten Anträge entscheidet eine Auswahlkommission unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Monique Scheer, Prorektorin für Internationales und Diversität.

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