Covid-19: Vorschriften der brasilianischen Regierung zur Einreise deutscher Staatsbürger nach Brasilien

Als Vorsichtsmaßnahme, um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu unterbinden, verlangt die brasiliansche Regierung von Deutschen folgende Dokumente bei der Einreise nach Brasilien:

– Gesundheitserklärung des Reisenden;

– Nachweis über die Durchführung eines Labortests (RT-PCR) zum Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion (Covid-19) mit dem Ergebnis negativ/nicht nachweisbar, durchgeführt 72 Stunden vor Antritt der Reise, und mit folgenden Kriterien:

  1. das Dokument muss auf portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden;
  2. der Test muss von einem Labor durchgeführt worden sein, das von der Gesundheitsbehörde des Abreiselandes anerkannt ist;
  3. im Falle einer Durchreise durch ein anderes Land, in dem der/die Reisende im internationalen Transitbereich des Flughafens bleibt, bezieht sich die Frist von 72 Stunden auf den Antritt des ersten Fluges;
  4. Reisende, die in das Durchreiseland einreisen und die Frist von 72 Stunden überschreiten, müssen einen neuen RT-PCR-Test, mit dem Ergebnis negativ/nicht-nachweisbar, beim Check-in des Fluges nach Brasilien vorlegen;
  5. Minderjährige unter zwölf Jahren, die begleitet reisen, sind vom Vorlegen des Nachweises eines RT-PCR-Tests befreit, vorausgesetzt, dass alle Begleitpersonen den Nachweis über die Durchführung eines Labortests (RT-PCR) zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion (Covid-19) mit dem Ergebnis negativ/nicht nachweisbar, vorlegen, durchgeführt in den 72 Stunden vor Antritt der Reise;
  6. Minderjährige ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis unter zwölf Jahren, und nicht begleitet reisen, müssen den Nachweis über die Durchführung eines Labortests (RT-PCR) zum Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion (Covid-19) mit dem Ergebnis negativ/nicht nachweisbar vorlegen, durchgeführt in den 72 Stunden vor Antritt der Reise;
  7. Minderjährige unter zwei Jahren sind vom Nachweis über die Durchführung eines Labortests (RT-PCR) zur Einreise nach Brasilien befreit.

Personen, die in den letzten 90 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden – wobei vom Beginn des Auftretens von Symptomen gerechnet wird – und keine Symptome mehr aufweisen, aber bei denen weiterhin das SARS-CoV-2 (Covid-19) Virus bei einem RT-PCR-Test nachweisbar ist, ist die Einreise nach Brasilien gestattet, jedoch nur unter Vorlage folgender Dokumente:

I – zwei Ergebnisse eines Labortests (RT-PCR), durchgeführt mit einem Abstand von mindestens 14 Tagen, wobei der letzte bis 72 Stunden vor Antritt der Reise durchgeführt werden muss;

II – ein Antigentest mit dem Ergebnis negativ oder nicht nachweisbar, durchgeführt nach dem letzten RT-PCR Test mit dem Ergebnis nachweisbar; und

III – ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Person asymptomatisch und reisefähig ist, einschließlich des Reisedatums. Das Attest muss in portugiesischer, spanischer oder englischer Sprache verfasst sein und die Daten des verantwortlichen Arztes sowie dessen Unterschrift enthalten.

Beachten Sie, dass, wer sich dazu entscheidet, in der aktuellen Situation ins Ausland zu reisen, für zusätzliche Kosten aufzukommen hat, beispielsweise für RT-PCR-Tests oder zusätzliche Ausgaben wie Unterkunft, falls der Aufenthalt verlängert werden muss. Gründe hierfür können Probleme auf der Reiserouten sein, wie eine Verschiebung des Rückflugs, ein positives Covid-19-Ergebnis, oder Verspätungen beim Übermitteln der Testergebnisse.

Quelle der oben genannten Informationen ist das Brasilianische Generalkonsulat in Frankfurt am Main und wurden am 20. August 2021 aktualisiert.